Informationen zum Thema Praxisgebühr

23.09.2004
wählen Sie hier das nächste Thema

Praxisgebühr ist Kassengebühr

Liebe Patientin, lieber Patient!

Der Gesetzgeber will es so:

Ab dem 1. Januar 2004 müssen Versicherte bei jeder Erstinanspruchnahme ärztlicher Leistungen im Quartal eine Gebühr von 10 EUR entrichten.

Wo und wann muss diese Gebühr bezahlt werden?

- Beim Hausarzt (1. Kontakt im Quartal),
- beim Facharzt (wenn keine Überweisung vorliegt),
- in der Krankenhausambulanz (wenn keine Überweisung vorliegt),
- bei notfallmäßiger Inanspruchnahme eines Arztes oder Krankenhauses,
- bei der Inanspruchnahme eines Arztes oder Krankenhauses in einem anderen Bundeslandes (Urlaub, Dienstreise),
- bei der Inanspruchnahme eines ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten.

Die Erhebung der Praxisgebühr entfällt, wenn:

- der / die Versicherte noch keine 18 Jahre alt ist,
- der / die Versicherte eine Bescheinigung seiner / ihrer Krankenkasse vorlegt, die besagt, dass er / sie von der Zahlung der Praxisgebühr befreit ist,
- der / die Versicherte dem behandelnden Arzt eine Überweisung für das laufende Quartal vorlegt,
- der / die Versicherte den Arzt ausschließlich zu Schutzimpfungen oder Vorsorgeuntersuchungen aufsucht,
- der / die Versicherte das so genannte Kostenerstattungsverfahren gewählt hat, d.h. wenn vom Arzt oder Krankenhaus eine Behandlungsrechnung ausgestellt wird und der / die Patient/in diese direkt bezahlt.

Dürfen Arztpraxis oder Krankenhaus auf die Erhebung der „Praxisgebühr“ verzichten?

- Nein, denn diese >>Kassengebühr<< müssen auch wir zahlen, d.h. an Ihre Krankenkasse abführen! Eigentlich müsste die Praxisgebühr also Kassengebühr heißen!

Wir Hausärzte

…werden gegen unseren Willen durch den Gesetzgeber verpflichtet, die Erhebung dieser Kassengebühr in den hausärztlichen Die Praxis einzuführen. Dabei muss hausärztliche Behandlung doch jedem Versicherten ohne besondere Hürden zugänglich sein, sonst riskieren wir, dass scheinbar harmlose Erkrankungen erst behandelt werden, wenn sie lebensbedrohlich geworden sind oder unheilbare Schäden hinterlassen haben.

Wie verhalte ich mich nun?

- Die meisten Patienten in Deutschland haben einen Hausarzt. Dieser ist ihr erster Ansprechpartner in Gesundheitsfragen. Kann er nicht abschließend helfen oder werden weitere Untersuchungen benötigt, so stellt der Hausarzt eine Überweisung aus. Die so hinzugezogenen Ärzte oder auch Krankenhauseinrichtungen haben dann einen konstanten Ansprechpartner, dem sie Untersuchungsergebnisse und auch Unterlagen zeitnah übermitteln können. Ihre persönliche, individuelle Behandlung durch den Hausarzt ist somit gewährleistet.

- Dies macht es Ihnen leichter, im Bedarfsfall auf solche Unterlagen zurückzugreifen (Renten oder Behindertenverfahren, Kuranträge, Unfallfolgen). Sie vermeiden damit viele unnötige Wege.

- Ihr Hausarzt ist ein Fachmann im Gesundheitswesen, der Sie, Ihre Erkrankungen, Ihr Umfeld und Ihre Familie am besten kennt.


Also: Zum Facharzt oder in die Ambulanz, mit der Überweisung Ihres Hausarztes!